Beratung Arbeitssicherheit | Fachkraft für Arbeitssicherheit
Durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 ASiG übernehmen wir in Ihrem Unternehmen die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Unser Angebot ist auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden individuell zugeschnitten.
Unser Portfolio umfasst unter anderem:
- Arbeitssicherheitstechnische Betreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2
 - Aufbau und Weiterentwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
 - Regelmäßige Betriebsbegehungen
 - Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
 - Unterstützung bei der Erstellung und Überprüfung von Gefährdungsbeurteilung
 - Unterstützung bzw. Durchführung von Arbeitssicherheitsunterweisungen
 - Unterstützung bei der Erstellung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen
 - Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
 - Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
 - Beratung zu gesetzlichen Anforderungen in der Arbeitssicherheit
 - Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung
 - Organisation der Prüfung von Arbeitsmitteln
 - Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
 

