Beratung Elektrosicherheit | Verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK)
Verschiedene gesetzliche und normative Vorgaben fordern das elektrotechnische Arbeiten im Unternehmen grundsätzlich unter einer verantwortlichen fachlichen Leitung ausgeführt werden müssen. Die verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt die Aufgaben des Unternehmers und wird im Sinne der VDE 1000-10 mit unternehmerischer und fachlicher Verantwortung bestellt. In Betrieben, in denen der Unternehmer nicht selbst verantwortliche Elektrofachkraft (VEF) ist, muss er die Fach- und Aufsichtsverantwortung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft übertragen. Diese Aufgabe kann im Unternehmen ein Elektrotechnikermeister, staatlich geprüfter Techniker oder Ingenieur im Fachbereich Elektrotechnik (Diplom, Bachelor oder Master) wahrnehmen. Kann jedoch niemand in Ihrem Unternehmen diese Aufgabe übernehmen, so kann ein Mitarbeiter der ETA-Siemer GmbH in Ihrem Unternehmen als externe vEFK diese Unternehmeraufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen. Als Dienstleister unterstützen wir auch gerne Ihre verantwortliche Elektrofachkraft für einen festgelegten Zeitraum oder für definierte Projekte wie z. B. bei der Organisation des elektrotechnischen Betriebsteils oder bei der Erstellung von notwendigen Dokumenten (Gefährdungsbeurteilungen, Betriebs- und Arbeitsanweisungen).
Unser Dienstleistung als vEFK umfasst unter anderem:
- Fachliche Leitung des elektrotechnischen Betriebsteils
 - Unterstützung der Geschäftsführung und von verantwortlichen Mitarbeiter bei Fragen der Elektrosicherheit und Betreiberverantwortung
 - Mitwirkung bei der Organisation und Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütungsvorschriften (Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschriften, Technisches Regelwerk) hinsichtlich elektrischer Gefährdungen
 - Unterstützung bei der Umsetzung des elektrotechnischen Regelwerks (DIN VDE, VDI, BMA-Richtlinien, DIN Normen) im Betrieb
 - regelmäßige Begehung der gesamten elektrischen Anlagen und Erstellung eines Berichts für jede Liegenschaft
 - Mitwirkung bei der Beurteilung, Entscheidung und Durchführung von elektrotechnischen Maßnahmen bei Neuerrichtung, Umbau und Rückbau
 - Aufbau und Schaffung sowie Pflege einer rechtsicheren Organisation für den elektrotechnischen Betriebsteil (Instandhaltung, Produktion, usw.)
 - Festlegen der zulässigen Arbeitsverfahren bei elektrotechnischen Arbeiten
 - Unterstützung bei der Auswahl und Qualifizierung von Mitarbeitern zur Wahrnehmung von elektrotechnischen Aufgaben als
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP),
 - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT),
 - Elektrofachkraft (EFK),
 - Anlagenverantwortlicher,
 - Arbeitsverantwortlicher
 - Schaltberechtigter,
 - zum Arbeiten unter Spannung,
 - zum Prüfen befähigte Person,
 - Arbeiten in Ex-Bereichen,
 - Arbeiten in Prüffeldern,
 - Arbeiten Forschungs- und Entwicklungsanlagen
 
 - Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebs- und Arbeitsanweisungen für den Fachbereich Elektrotechnik
 - Mitwirkung bei der Organisation und Festlegung der Inhalte von notwendigen Unterweisungen
 - Auswahl der notwendigen Arbeitsmittel, Mess- und Prüfgeräte sowie der notwendigen PSAgS für verschiedene elektrotechnische Arbeiten
 - Organisation von elektrotechnischen Arbeiten durch Fremdfirmen in den verschiedenen Abteilungen
 - Erarbeiten eines Wartungs- und Prüfkonzeptes sowie Festlegen von notwendigen Dokumentationen und Prüffristen für:
- ortveränderliche Geräte und Betriebsmittel
 - elektrische Anlagen
 - elektrische Sicherheit von Maschinen
 - Explosionsgefährdete Bereiche
 - Prüffelder und Erprobungsbereiche
 - mobilen Stromerzeugern
 - Schweißgeräten
 
 

