Check | Blitzschutzprüfung

Check | Blitzschutzprüfung

"Schäden durch Blitzeinschlag!" – schon wieder?! Laut VDE wird jede Woche mind. 1 Blitzschaden registriert. Schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Kirche, Ihre öffentlichen Gebäude, indem Sie Ihre Blitzschutzanlage von unseren Sachverständigen prüfen lassen!

Mit unserer zertifizierten Fachkompetenz und über 45 Jahren Erfahrung im Prüfen von Erdungs- u. Blitzschutzanlagen sind wir für Sie der ideale Partner. Unsere Blitzschutz-Experten betreuen Sie zuverlässig und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig an die anstehende Prüfung.

Die Blitzschutzprüfung ist Pflicht in Deutschland. Bei Blitzeinschlag und Überspannung kommt es viel zu häufig zu Personenschäden, die auch tödlich enden können. Doch auch die Sachschäden an Wohn- u. Verwaltungsgebäuden sowie an Produktionsstätten oder Lagerhallen sind erheblich und teuer. Funktionsfähige Erdungs- und Blitzschutzsysteme bewahren Sie vor derartigen Gefahren für Mensch und Anlagen. Damit diese Blitzschutzanlagen ihren Zweck ordnungsgemäß erfüllen können, müssen sie regelmäßig von einer Blitzschutz-Fachkraft geprüft werden.

Oft werden die Erdungs- und Blitzschutzsysteme nach der Errichtung sich selbst überlassen. Durch Umwelteinflüsse, wie Wind, Regen oder Schnee, Materialermüdung oder Korrosion funktionieren diese Blitzschutz- und Überspannungsschutzanlagen aber nach wenigen Jahren nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr. Um derartige Schäden und Ausfälle zu verhindern, fordern Sachversicherer, Landesbauordnungen und die VDE – Vorschriften eine regelmäßige Blitzschutzprüfung durch Experten.

Die Planung, Errichtung, Wartung und Prüfung einer Erdungs- und Blitzschutzanlage ist sowohl europaweit (DIN EN 62305) als auch bundesweit in der Norm DIN VDE 0185-305 geregelt. Darüber hinaus sind Sie bei einer vorgeschriebenen Blitzschutzanlage gesetzlich verpflichtet, diese auch regelmäßig durch eine Blitzschutz-Fachkraft prüfen zu lassen. Dies ist bereits in der Baugenehmigung festgelegt. Abhängig von Risikofaktoren und zu erwartendem Schadensausmaß sind Gebäude in vier Blitzschutzklassen unterteilt, für die unterschiedliche Prüfzyklen gefordert werden. Unsere Blitzschutz-Experten informiert Sie gerne über Ihre individuellen Prüfzeiten.

Regelmäßige Blitzschutzprüfungen sind insbesondere erforderliche bei:

  • großen Gebäuden, z. B. Logistikzentren, Einkaufszentren, Produktionswerke, Kirchen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Schulen, etc.
  • Gebäuden mit vernetzter Elektronik, Automatisierungssystemen u.ä. sensiblen elektrischen Geräten, z.B. Rechenzentren, Industrieanlagen, Kraftwerke etc.
  • Gebäude mit Dachaufbauten (häufig bei Flachdächern), z.B. Photovoltaikmodule, Lüfter, Klimaanlagen, Motoren, etc.

Äußerlich wird zunächst mithilfe von Metallleitungen ein Faradayscher Käfig um das zu schützende Gebäude errichtet, der Blitzströme auffängt und zur Erdungsanlage ableitet. Der innere Blitzschutz verhindert, dass das starke elektromagnetische Feld eines Blitzeinschlages gebäudeinterne Metallinstallationen (z.B. Rohre) und elektrische Anlagen beschädigt. Hierzu gehört auch der Potentialausgleich, der schädliche Spannungsunterschiede vermeidet, sowie der Überspannungsschutz, der sensible elektrische Geräte schützt, indem er Blitzteilströme ableitet und so eine gefährliche Überspannung an den Elektrogeräten verhindert. Die Blitzschutzanlage muss passgenau für das betreffende Gebäude und dessen Funktion (nutzungsabhängige interne Ausstattung) konzipiert und errichtet werden, andernfalls kann keine Betriebssicherheit gewährleistet werden!

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