Beratung Explosionsschutz | Prüfen nach Betriebssicherheitsverordnung
Im Explosionsschutz hängt das Funktionieren des Schutzkonzeptes von einem ordnungsgemäßen Zustand der überwachungsbedürftigen Anlage sowie der darin befindlichen Geräte und Schutzsysteme ab.
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind nach Betriebssicherheitsverordnung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen, nach Instandsetzung und wiederkehrend auf Explosionssicherheit zu prüfen.
Die der BetrSichV. nachgelagerte TRBS 1201 unterscheidet bei den Prüfarten zwischen Ordnungsprüfung und technischer Prüfung. Während bei der Ordnungsprüfung die formale Ordnung (Unterlagen, Betriebserlaubnis etc.) geprüft wird, gehören zur technischen Prüfung Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen, Messungen, Laborprüfungen usw.
Unsere Experten prüfen Ihre Ex-Anlage nach BetrSichV §§ 15,16. Im Vorfeld überarbeiten wir, auf Ihren Wunsch, die bestehende Technische Dokumentation, so dass die technische Prüfung, durch ein zusammen entwickeltes Prüfkonzept reibungslos erfolgen kann.

