Beratung Explosionsschutz | Explosionsschutzbeauftragter
Alle Maßnahmen zur Umsetzung des vorbeugenden Explosionsschutzes sind technisch sehr anspruchsvoll sowie die rechtlichen Auflagen dazu sehr umfassend und vielfältig. Da Unternehmer und Führungskräfte diese Auflagen nur in Ausnahmefällen selber erfüllen, ist die Benennung eines Explosionsschutzbeauftragten daher eine logische Konsequenz. Unsere Spezialisten übernehmen in Ihrem Unternehmen die anspruchsvolle Aufgaben des Explosionsschutzbeauftragten und schaffen somit Rechtssicherheit. Unser Angebot ist auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse sowie der individuellen Anforderungen zugeschnitten und umfasst unter anderem:
- Zentrale Ansprechpartner für alle Maßnahmen, die den betrieblichen Explosionsschutz betreffen
 - Analyse des Istzustands und Ableitung von Schutzmaßnahmen
 - Erstellung der erforderlichen Dokumente (Explosionsschutzdokument, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrenabwehrplan)
 - Schaffung und Pflege einer Arbeitsorganisation und Freigabescheinen
 - Regelmäßige Begehungen betroffener Arbeitsbereiche
 - Planung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
 - Koordinierung von Baumaßnahmen und Prüfungen
 - Unterweisung von Mitarbeitern im Explosionsschutz
 - Überwachung von Schutzmaßnahmen und Prüfungen
 - Kontakt zu Behörden und der Feuerwehr
 

