E61 Arbeitssicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte (EFK)
Durch das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift sind Unternehmer verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, mindestens einmal im Jahr zu unterweisen und dieses zu dokumentieren. Angesichts der hohen finanziellen Kosten und eines zusätzlichen und erheblichen Zeitaufwandes bei einem Unfall klingt das mehr als plausibel.
Vielen Unternehmern und Vorgesetzten bereitet aber gerade diese Verpflichtung zur Unterweisung ihrer Mitarbeiter in der Praxis oftmals erhebliche Umsetzungsprobleme. Der zeitliche Aufwand, Planungsprobleme bei der Umsetzung, aber auch der Mangel an rhetorischen Fähigkeiten hindert vielfach die Vorgesetzten daran, dieses Führungsinstrument Unterweisung durchzuführen. Aber gerade bei einem Unfall werden diese Vorgesetzten hinsichtlich ihrer Verpflichtungen auf Durchführung von Unterweisungen befragt. Eventuell entsteht hier schon ein Straftatbestand.
Unterweisen heißt: Führungsaufgaben wahrnehmen. Unterweisen bedeutet: Mitarbeiter zu motivieren, sicherheitsbewusstes Arbeiten zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Mitarbeiter müssen dabei in die Lage versetzt werden, Gefahren zu erkennen, eingeschliffene Vorgehensweisen zu überprüfen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten.
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