Aktuelles bei ETA Siemer
Prüfungen des Explosionsschutzes gem. BetrSichV.
Von Ihren Anlagen geht eine Explosions- oder Brandgefahr aus? Als zum Prüfen befähigte Person prüfen wir Ihre Ex-Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), damit sie im Einsatz weiterhin sicher bleiben.
1. Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder von einer befähigten Person auf Explosionssicherheit zu prüfen. Hierbei sind das im Explosionsschutzdokument nach § 6 Absatz 9 Nummer 2 der Gefahrstoffverordnung dargelegte Explosionsschutzkonzept und die Zoneneinteilung zu berücksichtigen.
Vorgaben zur Prüfung:
Bei der Prüfung ist festzustellen, ob:
die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist,
1. die Anlage entsprechend dieser Verordnung errichtet wurde und in einem sicheren Zustand ist,
2. die festgelegten technischen Maßnahmen geeignet, funktionsfähig und die festgelegten technischen Maßnahmen geeignet sind,
3. die nötigen Prüfungen durchgeführt und die dabei festgestellten Mängel behoben wurden.
2. Prüfung nach einer Instandsetzung
Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU dürfen nach einer Instandsetzung eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem im Rahmen einer Prüfung festgestellt wurde, dass das Teil in den für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den gestellten Anforderungen entspricht.
Vorgaben zur Prüfung:
Diese Prüfung darf nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden.
3.1 Wiederkehrende Prüfung alle 6 Jahre
Die Anlage muss alle sechs Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder von einer befähigten Person vollumfänglich in ihrer Gesamtheit auf Explosionssicherheit geprüft werden.
Vorgaben zur Prüfung:
Bei der Prüfung ist festzustellen, ob:
1. die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist,
2. die Prüfungen für die Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, Verbindungseinrichtungen, Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, Inertisierungseinrichtungen durchgeführt und die dabei festgestellten Mängel behoben wurden.
3. sich die Anlage in einem dieser Verordnung entsprechenden Zustand befindet und sicher verwendet werden kann und
4. die festgelegten technischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig und die festgelegten organisatorischen Maßnahmen geeignet sind.
3.2 Wiederkehrende Prüfung alle 3 Jahre
Maschinen, Anlagen, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen und Geräte wie Förder- und Absauganlagen, sowie elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen werden mindestens alle drei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder von einer befähigten Person überprüft.
3.3 Jährliche wiederkehrende Prüfung
Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, Blitzschutzsysteme und Inertisierungseinrichtungen werden wiederkehrend jährlich durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder von einer befähigten Person überprüft.
Sprechen Sie uns zu diesen Thema für weitere Informationen und Seminare gerne an.