A35 Jährliche Unterweisung für Kranführer (Hallenkran)
Durch das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift sind Unternehmer verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, mindestens einmal im Jahr zu unterweisen und dieses zu dokumentieren. Dies gilt auch für den Bereich von Kränen.
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln /-wege
- Sicherheitseinrichtungen
- Überprüfung vor Inbetriebnahme
- Fahrübungen
1 Tag
1.Tag: 9:00 – 16:30 Uhr Theoretischer und Praktischer Unterricht
Das Seminar wird in Form einer Präsentation mit umfangreichen Diskussionsmöglichkeiten der Teilnehmer durchgeführt. Praktische Übungen und Anschauungsobjekte sowie Sicherheitslehrfilme sorgen für einen hervorragenden praktischen Bezug.
Jeder Seminarteilnehmer erhält eine umfangreiche Seminarunterlage, die als Nachschlagewerk für die praktische Umsetzung im Betrieb wertvolle Hinweise enthält.