B20 Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer
In vielen Fällen können Brände von Brandschutzhelfern/-innen in der Entstehungsphase gelöscht werden und größere Schäden vermeiden. Jeder Unternehmer ist gem. §10 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, Personen zu benennen, die Aufgaben im Rahmen der Brandbekämpfung und Evakuierung wahrnehmen. Diese Arbeitnehmer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen (3 Jahre) zu wiederholen.
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als Inhouseseminar buchbar
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Dauer: 1 Tag
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Anmeldung zum Seminar
Unsere Brandschutz Seminare sind beliebt bei Firmen aus den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg. Kunden kommen u. a. aus Osnabrück, Bielefeld, Hannover, Münster, Meppen, Oldenburg, Emden, Leer oder Bremerhaven um eine Ausbildung, Weiterbildung oder Auffrischung im Bereich Brandschutz abzuleisten.